Der polnische PV-Markt: Rechtslage, Förderung
1. Der rechtliche Rahmen:
– „Der kleine Dreierpack“ – eine Novelle des Energiegesetzes sowie anderer Gesetze aus dem Jahre 2013
– Erneuerbare Energien Gesetz (Ustawa o OZE) aus dem Jahre 2015
2. Einige Förderinstrumente und Förderprogramme für PV Anlagen:
– Förderprogramm „Prosument“ des Landesfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOSiGW) für Anlagen bis 40 kWp: ca. 200 Mio. EUR für die Jahre 2014-2020 (Inbetriebnahme der Anlagen bis 2022)
– Förderprogramm „Bocian“ des Landesfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOSiGW): ca. 140 Mio. EUR für die Jahre 2015-2020 (Inbetriebnahme der Anlagen bis 2023)
– EU-Mittel: Regionale Operationsprogramme sowie das Landesoperationsprogramm Infrastruktur und Umwelt für die Jahre 2014-2020 (27 Mrd. EUR, darunter ca. 2,8 Mrd. für Energiewirtschaft, 3,5 Mrd. EUR für Umwelt)
– Feste Einspeisevergütung 15 Jahre lang für Anlagen bis 10 kW ab dem 1.01.2016
– Net-Metering
Wachstumspotenzial des polnischen PV-Marktes
1. Micro-Anlagen (nach dem polnischen Recht nicht größer als 40 kW):
– Förderprogramm „Prosument“: ca. 5.000 Anlagen im Jahre 2015, insgesamt ca. 20.000 Anlagen
– EEG: ab dem 1.01.2016: ca. 100.000 3 kW-Anlagen, ca. 70.000 Anlagen bis 10 kW
– Schätzungen zufolge kann es bis zum Jahre 2025 in Polen 1,9 Mio. Kleinerzeuger geben
2. Wachstumspotenzial des Marktes für Kleinanlagen (nach polnischem Recht ab 40 bis 200kW)
Das Landesoperationsprogramm „Infrastruktur und Umwelt“ sowie eine Vielzahl an Regionalen Operationsprogrammen begünstigt die Installation von PV-Anlagen u.a. durch gewerbliche sowie landwirtschaftliche Betriebe.
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